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Selbsterhalterstipendium in Österreich – Antrag, Voraussetzungen & Höhe

Studienförderung ist ein Mittel, um den jungen Studierenden ihren beruflichen Weg zu erleichtern. Um finanzielle Unterstützung zu kriegen, braucht es bestimmte Voraussetzungen. Mehr über Studienförderung, Stipendien, Höhe der finanziellen Hilfe und viel mehr lesen Sie hier…

Inhalt im Überblick

  • Selbsterhalterstipendium- Was ist das?
  • Zivil- und Präsenzdienst
  • Welche Unterlagen sind erforderlich?
  • Online Antrag zum Selbsterhalterstipendium
  • Die höchstmögliche Studienbeihilfe
  • Zuverdienst und Regelungen diesbezüglich
  • Resultate gegen Förderung
  • Wie lange besteht der Anspruch auf dieses Stipendium?

Selbsterhalterstipendium- Was ist das?

Um als SelbsterhalterIn finanzielle Unterstützung zu erhalten, muss man eigenes Einkommen vorweisen. Dieses bezieht sich jährlich auf mindestens 7.272,00 Euro. Dabei geht es aber ausschließlich um das eigene Einkommen. Das elterliche Geld ist hier nicht zu berücksichtigen.

Wichtig: Voraussetzungen beachten
Wichtig: Voraussetzungen beachten

Allerdings kommt auch das Geld des Ehepartners in Frage. Dadurch ist ein Studieneinstieg und Erfolg um einiges leichter. Um ein solches Stipendium zu benatragen, muss man folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens 48 Monate vor Bezug muss der Studierende eigenes Einkommen haben
  • Das Einkommen muss mindestens 7.272,00 Euro betragen

Studienanfänger sind bei Antrag auf Stipendien mit einer bestimmten Altersgrenze befristet. Diese liegt bei 30 Jahren.

Bei einem Selbsterhalterstipendium ist dies aber nicht zu berücksichtigen. ie Altersgrenze verschiebt sich, falls der Studienanfänger sich 48 Monate vorher selber finanziert hat und dieses Einkommen nachweisen kann.

Die Altersgrenze erhöht sich um ein Jahr für jedes Jahr des Selbsterhaltens, alo um maximal 5 Jahre nach oben.Für den Bezug von finanzieller Unterstützung dieser Art gelten die allgemeinen Voraussetzungen für den Bezug von Studienbeihilfe in Österreich.

Quelle und Details: https://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/studium/Selbsterhalter-Stipendium.html

Zivil- und Präsenzdienst

War man als Studienanfänger vorher im Präsenz- oder Zivildienst, können auch diese Umstäde bei einem Antrag auf Selbsterhalterstipendium berücksichtigt werden, weil diese Zeit dem Gesetz zufolge auch als Zeit des Selbsterhaltens gilt.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Um einen Antrag auf diese Art finanzieller Unterstützunng stellen zu können, wird das Formblatt FB 09-26 benötigt. Dieses muss ausgefüllt und zusammen mit einem Datenauszug aus der Sozialversicherung eingereicht werden. Der Datenauszug ist bei der Krankenkasse erhältlich. Dem Gesetz zufolge gelten in Österreich für das Selbsterhalterstipendium die allgemeinen Voraussetzungen für den Bezug von Studienbeihilfe.

Wer sich für ein Selbsterhalterstipendium interessiert, sollte auch die Voraussetzungen, die die Höhe des Stipendiums bestimmen, kennen.

Online Antrag zum Selbsterhalterstipendium

Mit diesem Formular und Handy Signatur können Sie ihren Antrag bequem online stellen.

Die höchstmögliche Studienbeihilfe

Die Frage: “Wieviel Selbsterhalterstipendium erhalte ich?” ist einfach zu beantworten:Um den höchsten Beitrag zur Studienfinanzierung zu erhalten, muss man sich mindestens 4 Jahre vor dem Antrag voll und ganz alleine finanziert haben.

Ist dies der Fall, so kann man ein Selbsterhalterstipendium in Österreich in Höhe von 679 Euro beziehen. Dieser Betrag enthält einen 12%-igen Erhöhungszuschlag. Die Höhe des Stipendiums wird aber in geringeren Beträgen ausgezahlt, wenn einige der folgenden Zustände vorliegen:

  • Das Stipendium wird um den Betrag des Einkommens des Ehepartners reduziert
  • Das Stipendium verringert sich um den Betrag der 10.000 Euro Eigeneinkommen im Jahr überschreitet
  • Das Stipendium wird um den Unterhaltsbetrag des Ehepartners gekürzt

Das Einkommen beider Elternteile ändert nichts an der Höhe des zu beziehenden Stipendiums in Österreich.

Zuverdienst und Regelungen diesbezüglich

Im Grunde genommen, dürfen auch Studierende, die Beihilfe beziehen, arbeiten. Das Einkommen darf aber die gesetzte Grenze von 10.000 Euro im Jahr nicht überschreiten. Der Betrag des Selbsterhalterstipendiums wird um die Summe gekürzt, die die Zuverdienstgrenze überschritten hat.

Für Studierende mit Kind/ern erhöht sich die Zuverdienstgrenze:

  • für jedes Kind bis zum 6. Lebensjahr um € 2.988,-
  • für jedes Kind zwischen 6 und 14 Jahren um € 4.392,-
  • für jedes Kind zwischen 14 und 18 Jahren um € 5.172,-
  • für jedes noch in Ausbildung befindliche Kind über 18 Jahren um € 5.699,-  bzw. um € 8.145,- (falls Kind auswärtig studiert)

Quelle: https://www.stipendium.at/zuverdienst/

Resultate gegen Förderung

Um das Selbsterhalterstipendium zu beziehen, ist ein Leistungsnachweis erforderlich. Dieser ist durch beendete Prüfungen und positiv abgeschlossene Lehrveranstaltungen nachzuweisen. Dabei sollte man als Studierender wissen, dass Prüfungen, die vor dem Studium geschrieben wurden, bzw innerhalb der Schullaufbahn für das Studium anerkannt wurden, nicht als Beweis für Leistung beim Studium gelten.

Wie lange besteht der Anspruch auf dieses Stipendium?

Anspruch auf ein Selbsterhalterstipendium besteht abhängig vom Studium wie gefolgt:

  • Beim Bachelorstudium für 7 Semester
  • Masterstudium in der Regel für 5 Semester
  • Diplomstudien je nach Studienabschnitt jeweils 1 Semester

Der Anspruch auf ein solches Stipendium ist veränderbar. Jeder neue Sachverhalt muss gemeldet werden und jede neue Tatsache, die sich auf die Höhe des Stipendiums auswirkt muss ebenfalls zeitgemäß gemeldet werden.

Sachverhalte, die das Stipendium angehen sind:

  • Ein Studienwechsel
  • Abbruch des Studiums
  • Studiumsabschluss

Werden die oben genannten Sachverhalte nicht gemeldet, droht eine Rückzahlung.

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Inhalt

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  • Welche Unterlagen sind erforderlich?
  • Online Antrag zum Selbsterhalterstipendium
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