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Pflegegeld in Österreich 2019 – Anspruch, Pflegestufen, Höhe & Pflegebedürftigkeit

Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, ist oft die ganze Familie involviert. Fragen über Fragen stellen sich und man findet sich vor einer bisher nicht dagewesenen Herausforderung.

Denn schließlich möchte man seinem pflgebedürftigen Familienmitglied die beste Hilfe und Pflege zukommen lassen, die möglich ist. Um die aktuellen Zahlen und Pflegestufen/Pflegegeld Höhe für das Pflegegeld 2017 zu erfahren können Sie sich auch direkt bei der Pensionsversicherung informieren.

Inhalt im Überblick

  • Wer kann Anspruch auf Pflegegeld geltend machen?
  • Pflegebedürftigkeit – was heißt das?
  • Welches Ziel verfolgt das Pflegegeld?
  • Wie erfolgt die Einstufung: Bedürftigkeit und Pflegegeld
  • Wie gestaltet sich das Pflegegeld?
  • Wo kann Pflegegeld beantragt werde?
  • Was ist bei Antragsstellung zu beachten?

Wer kann Anspruch auf Pflegegeld geltend machen?

Um erfolgreich einen Antrag auf Pflegegeld zu stellen, muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Pflegebedürftigkeit besteht dann, wenn aufgrund einer psychischen, geistigen oder auch körperlichen Behinderung bzw. (Alters-)Schwächung einer Person ein regelmäßiger Hilfs-, Pflege- und Betreuungsbedarf eben dieser vorliegt.
Die Pflegedauer muss ein Minimum von sechs Monaten andauern und beginnt bei einer Bedürftigkeit von 65 Stunden monatlicher Pflege (Stufe 1)

Info: Es gibt KEINE Pflegegeld Erhöhung 2019 bei den Pflegestufen/der Höhe beim Pflegegeld.

Grundsätzlich sind Bürger und Bürgerinnen Österreichs, die auch im Lande leben berechtigt Pflegegeld zu beantragen. In Ausnahmefällen kann der Wohnsitz des Antragsstellers aber auch in eine EWR-Staat liegen.

Pflegegelder werden unabhängig vom Einkommen und vom Vermögen gezahlt. Sie orientieren sich an der Pflegestufe des Antragsstellers und nicht an deren gesellschaftlichen Status. Auch wird nicht hinsichtlich der Ursache der Pflegebedürftigkeit unterschieden.

Pflegebedürftigkeit – was heißt das?

Was Pflegebedürftigkeit bedeutet wird vom Bundespflegegeldgesetzt Österreich definiert. Demnach ist man pflegebedürftig, wenn ein regelmäßiger Hilfs- und Betreuungsbedarf vorliegt. Dieser Bedarf besteht aufgrund von Sinnesbehinderungen sowie Behinderungen körperlicher, psychischer und geistiger Art.

Wichtig: Kosten für die Pflege beachten
Wichtig: Kosten für die Pflege beachten

Welches Ziel verfolgt das Pflegegeld?

Verfolgtes Ziel des Pflegegeldes ist die Gewährleistung eines möglichst selbstbestimmten Lebens – trotz derPflegebedürftigkeit. Das Pflegegeld soll für unterstützende Dienste genutzt werden.

Selbstbestimmtheit und Bedürfnisorientiertheit des eigenen Lebens mit betreuender und helfender Unterstützung, das soll das Pflegegeld ermöglichen. Dabei wird kein Unterschied gemacht, ob sich der Pflegebedürftige für ein Leben zu Hause oder im Pflegeheim entscheidet.

Wie erfolgt die Einstufung: Bedürftigkeit und Pflegegeld

Die Einstufungsverordnung legt die Bedürftigkeit fest. Hier wird nach einer Richt- und Mindestwertmatrix für bestimmte Tätigkeiten der Bedürftigkeitsgrad einer Person und somit auch seine Pflegestufe und damit einhergehend die Höhe des Pflegegeldes festgelegt. Unterschieden wird zwischen Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen.

Hilfsmaßnahmen sind u.a. Einkäufe und das Bereitstellen von Gütern (Lebensmittel, Medikamente) des alltäglichen Bedarfs, Reinigungsarbeiten im Haushalt und der Wohnung oder auch Mobilitätshilfen wie Arztbesuche. Betreuungsmaßnahmen hingegen umfassen Hilfestellungen beim An- und Auskleiden, Medikamenteneinnahme, Körperpflege sowie Kochen und Einnahme der Mahlzeiten.
Je nachdem welche Pflege- und Hilfeleistungen notwendig werden, werden deren Richt- bzw. Mindestwerte auf addierte. So ergibt sich die Pflegebedüfrtigkeit, die Pflegestufe und damit die Höhe des Pflegegeldes.
‘Diagnosebezogene Mindesteinstufungen und ‘Erschwerniszuschläge’ können sich ebenfalls auf die Einstufung auswirken. So werden sehbehinderte Menschen zumindest in Pflegestufe 3 eingesuft, während der Erschwerniszuschlag vor allem bei betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie bei psychisch Kranken gewährt wird.

Wie gestaltet sich das Pflegegeld?

Das Sozialministerium hat 7 Pflegestufen definiert. Ausgezahlt wird das Pflegegeld auf monatlicher Basis.
Die Pflegebedürftigkeit setzt bei 65 Stunden mit Stufe 1 ein. Der Zuschuss beträgt für das Jahr 2015 € 154,20. Weitere 30 Stunden an Pflegebedürftigkeit, bei einem Zuschuss von 284,30, ist Pflegestufe 2. Stufe 3 ist bei einem Pflegebedarf von 120 Stunden erreicht. Das monatliche Pflegegeld beträgt 442,90. 160 Stunden beschreiben einer ‘außergewöhnlich erforderlichen Pflegeaufwand’ und beschreiben Pflegestufe 5. Der gesetzliche Zuschuss beträgt 902,30.

Es wird dann von außergewöhnlichem Pflegebedarf gesprochen, wenn eine Pflegeperson dauerhaft anwesend oder zumindest in Bereitschaft ist. Stufe 6 schließt Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen zu Tages- und Nachtzeit mit ein, beschränkt sich aber auch auf 180 Stunden. Hier ist eine dauerhafte und ständige Anwesenheit der Pflegeperson notwendig. Das Pflegegeld beläuft sich auf € 1260. Pflegestufe 7 ist dann erreicht, wenn der Bedürftige nicht (mehr) dazu fähig ist seine vier Extremitäten ziel- und funktionsorientiert zu koordinieren und zu kontrollieren, dass ein Betreuungsaufwand von mehr als 180 Stunden notwendig wird. Der Zuschuss beträgt 1665,80.

Wo kann Pflegegeld beantragt werde?

Da es unterschiedliche Pflegegruppen gibt, haben sich in Österreich fünf zentrale Entscheidungsträger etabliert. Diese sind: 1) ‘Sozialversichungsanstalt der Bauern’, 2) ‘Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft’, 3) ‘Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau’, 4) ‘Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter’ sowie 5) ‘Pensionsversicherungsanstalt.

Was ist bei Antragsstellung zu beachten?

Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Antragsstellung. Man hat Anspruch auf Pflegegeld im Folgemonat nach Antragsstellung. Ein Antrag kann formlos gestellt werden. Doch zur Bewilligung des Antrags müssen weitere Formulare und Dokumente vorgelegt werden.

Nach Antragsstellung erfolgt die Begutachtung des Antrags. Hierzu besucht ein Vertreter des zuständigen Entscheidungsträgers den Bedürftigen in seinem Haus. Von Antragsstellung bis zur Entscheidung kann es bis zu 60 Tage betragen.

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Inhalt

  • Wer kann Anspruch auf Pflegegeld geltend machen?
  • Pflegebedürftigkeit – was heißt das?
  • Welches Ziel verfolgt das Pflegegeld?
  • Wie erfolgt die Einstufung: Bedürftigkeit und Pflegegeld
  • Wie gestaltet sich das Pflegegeld?
  • Wo kann Pflegegeld beantragt werde?
  • Was ist bei Antragsstellung zu beachten?

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